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Aufgrund der Probleme mit dem Bundeshaushalt 2024 wurde im Dezember 2023 die direkte Förderung für Elektrofahrzeuge vorübergehend auf Eis gelegt.


Trotzdem haben Halter von E-Autos und Betreiber von Ladestationen die Möglichkeit, jährlich satte Einnahmen zu erzielen.

Das liegt an der THG-Quote (Treibhausgasemissions-Quote), mit der Fans der Elektromobilität in Form der THG-Prämie bares Geld verdienen!

THG-Quote – was ist das überhaupt?

Deutschland ist einer der reichsten Staaten der Erde! Der Wohlstand wird aber schon seit Jahrzehnten von einem überdimensional hohen Ausstoß an schädlichen Klimagasen wie CO2 begleitet.

Das Gas entsteht unter anderem bei der Verbrennung von Benzin, Diesel, Kohle und Gas und es gilt als erwiesen, dass CO2 eine der Hauptursachen für den Klimawandel und die damit verbundene Erderwärmung ist. Deshalb hat die Europäische Union (EU) das Ziel vorgegeben, im Jahr 2050 die Klimaneutralität zu erreichen.

Die THG-Quote ist ein politisches Instrument, das 2015 von der Regierung Merkel eingeführt wurde. Damit sollen im Verkehrssektor, der für rund ein Viertel des Ausstoßes verantwortlich ist, die Emissionen entscheidend gesenkt werden.

Hinter der THG-Quote steckt die Idee, dass die großen Treibhausgas-Verursacher aus der Mineralölindustrie in die Pflicht genommen werden, einen gewissen Anteil ihrer Produkte schadstoffneutral herzustellen. 2024 beträgt diese Quote 9,25 Prozent. Sie wird bis 2030 sukzessive auf 25 Prozent gesteigert.

Foto: Infografik THG-Quote.

Zertifikate kaufen statt Strafe zahlen

Unternehmen, die diese Marke nicht erreichen, werden mit hohen Strafzahlungen belegt. Diese können allerdings umgangen werden, wenn die Konzerne Zertifikate von Marktteilnehmern erwerben, die ihre Produkte und Dienstleistungen nachhaltig anbieten.

Letztere erhalten die Einnahmen, die über die THG-Quote erlöst werden, in Form einer Prämie ausgezahlt. Anfang 2022 wurde der THG-Handel auf die Elektromobilität ausgeweitet, sodass es sich empfiehlt, die THG-Quote für Ladesäulen und Elektrofahrzeuge zu beantragen.

Weshalb wurde die THG-Quote eingeführt?

Die THG-Quote wird keinem staatlichen Fördertopf zugeordnet. Sie wird nicht aus Steuermitteln finanziert, sondern einzig von der Mineralölindustrie getragen. Die Regierung verfolgt damit vier Ziele:

  • Eindämmung des riesigen Verkehrsaufkommens.
  • Schrittweise Verteuerung fossiler Treibstoffe.
  • Sukzessive Verbilligung der Elektromobilität.
  • Schneller Ausbau einer adäquaten Ladeinfrastruktur.

Für wen ist die THG-Quote relevant?

Die THG-Prämie kann einmal jährlich sowohl für vollelektrisch angetriebene Pkw und Motorräder als auch für Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse beantragt werden. Hybride Fahrzeuge fallen aus der Regelung heraus.

Ladestationen sind prämienberechtigt, wenn sie bei der Bundesnetzagentur registriert werden, die Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) erfüllen und von jedem Verkehrsteilnehmer genutzt werden können. Besitzer eines Fuhrparks profitieren doppelt, wenn sie ihre Flotte elektrifizieren und ihre Ladepunkte der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Wie hoch fällt die THG-Prämie aus?

Die THG-Prämie ist ein Instrument, das den Marktbedingungen unterliegt. Daher lässt sich die Höhe der Auszahlung nicht exakt vorhersagen. Für Pkw können dieses Jahr knapp 400 Euro erwartet werden.

Ladestationen werden anhand ihres Verbrauchs und des jeweils gültigen Strompreises vergütet. Die Höhe der THG-Prämie schwankt daher erheblich. Neben den Einnahmen durch den Verkauf von Strom können über die THG-Quote derzeit etwa 5 bis 15 Cents pro Kilowattstunde erwartet werden. Wenn der Strom über eine Photovoltaik-Anlage produziert wird, fällt die THG-Prämie ungefähr doppelt so hoch aus.

Wie ist der THG-Quotenhandel organisiert?

Im Grunde könnte jeder Berechtigte seine THG-Prämie direkt mit den Konzernen verhandeln. In der Realität ist damit jedoch ein hoher administrativer Aufwand verbunden, der in keiner Relation zu den zu erzielenden Erlösen steht.

Daher wird der THG-Handel über die Einschaltung von Vermittlungsunternehmen wie emovy.de organisiert. Dieser Umstand hat vor allem den Vorteil, dass der Prozess online durchgeführt wird und den Berechtigten kein unnötiger Arbeitsaufwand entsteht.

Foto: THG-Quote für Elektrofahrzeuge.

Bundesumweltamt stellt die Zertifikate aus

Die Quotenhändler stellen ihren Kunden in ihrem Webauftritt ein Antragsformular zur Verfügung, das es herunterzuladen und wahrheitsgetreu auszufüllen gilt. Der Vermittler sammelt die Anträge seiner Kundschaft und leitet sie samt den erforderlichen Nachweisen im Paket an das Bundesumweltamt weiter, das für den Zertifikatehandel verantwortlich ist.

Die Behörde prüft die Anträge auf Berechtigung. Aufgrund der hohen Nachfrage können dabei Wartezeiten von bis zu drei Monaten entstehen. Sofern der Antrag korrekt ausgefüllt ist und die dazugehörige Dokumentation den Vorgaben entspricht, stellt das Umweltamt ein Zertifikat für jede Ladesäule und für jedes Elektrofahrzeug aus und schickt dieses dem Vermittlungsunternehmen zu.

Quotenhändler verkaufen die Zertifikate an die Mineralölgesellschaften

Wieder wird gewartet, bis eine genügende Anzahl von Zertifikaten zusammengekommen ist. Dann werden die Berechtigungsscheine en gros an die Konzerne verkauft. Sobald diese bezahlt haben, leitet der Quotenhändler die Prämien anteilsmäßig an seine Kunden weiter. Eine Bearbeitungsgebühr wird einbehalten.

THG-Prämie für Ladesäulen beantragen – was ist zu tun?

Für Halter von Elektrofahrzeugen gestaltet sich die Antragstellung einfach. Neben dem Fahrzeugschein muss auf der Website des Quotenhändlers nur eine Kopie des Personalausweises hochgeladen werden. Zudem ist eine Bankverbindung anzugeben. Der Rest des Prozesses bis zur Auszahlung läuft automatisiert ab.

Besitzern von Ladesäulen wird etwas mehr Arbeit zugemutet. In der Regel unterstützen seriöse Quotenhändler wie emovy.de ihre Kunden bei der Abwicklung der Formalitäten. Die folgenden Aspekte sind zu berücksichtigen:

  • Die Ladestationen müssen vorab bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
  • Sie müssen den Anforderungen der LSV genügen.
  • Spätestens jetzt wird der Antrag beim Quotenhändler gestellt, um die Auszahlungsintervalle festzulegen. Üblich sind Ausschüttungen zum Quartalsende.
  • Wird die Ladestation als quotenberechtigt eingestuft, werden die Verbräuche dem Vermittlungsunternehmen turnusmäßig zugesendet.

Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur registrieren

Um die Ladestation im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren, müssen die folgenden Informationen weitergegeben werden:

  • Vierstellige Betreibernummer bei der Bundesnetzagentur, sofern eine solche vorhanden ist.
  • Datum der (geplanten) Inbetriebnahme.
  • Leistungskapazität der Ladesäule in Kilowatt (kW).
  • Inbetriebnahmeprotokoll für Schnellladepunkte > 22 kW.
  • Anzahl der Ladepunkte, die die Ladestation zur Verfügung stellt.
  • Art und Ausführung der verwendeten Steckersysteme.
  • Bezahlsysteme, die angeboten werden, einschließlich der zur Verwendung kommenden Authentifizierungsverfahren.
  • Exakter Standort der Ladeeinrichtung. Dieser kann einfach über Google Maps ermittelt werden.
  • Standardisierte Schnittstelle zur Übermittlung von Standortinformationen.
  • Public Key. Dabei handelt es sich um eine mindestens 60-stellige Zeichenfolge, die die Eichrechtskonformität der Anlage bestätigt.

Welche Vorgaben enthält die Ladesäulenverordnung?

Damit die Ladestation für die THG-Prämie infrage kommt, muss die Einrichtung der Ladesäulenverordnung entsprechen. Der wichtigste Aspekt dabei ist die öffentliche Zugänglichkeit. Dieser Punkt gilt sowohl für gewerblich genutzte Ladestationen als auch für solche, an denen Elektrofahrzeuge geladen werden, die sich in Privatbesitz befinden.

Üblicherweise handelt es sich dabei um Ladeeinrichtungen am Straßenrand, auf Supermarkt-Parkplätzen, Parkhäusern und frei zugänglichen Firmenparkplätzen. Dabei muss der Zugang so lange gestattet sein, dass ein Ladevorgang abgeschlossen werden kann. Zu beachten ist, dass Ladepunkte, die ausschließlich von Angestellten einer Firma oder exklusiv von Hotelgästen genutzt werden, nicht als öffentlich gelten.

Daneben werden noch einige technische Mindestanforderungen gestellt. Die Betreiber müssen eine spontane Nutzung ohne Vertragsbindung erlauben. Obendrein dürfen nur Bezahlsysteme und Authentifizierungsverfahren angeboten werden, die der LSV entsprechen. Letztendlich erhalten nur geeichte Ladesäulen ein verrechenbares Zertifikat.

Shots Magazin / © Fotos: halfpoint (1), 24K-Production (1), de.depositphotos.com (2) / Infografik: shots.media (1)

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Rubriken: Motor