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In vielen europäischen Ländern werden bestimmte Berufsgruppen, denen das Vermögen ihrer Schützlinge wichtiger ist als deren Wohlergehen, von der Betreuung älterer Menschen ausgeschlossen.


Diese Maßnahme soll der zunehmenden Erbschleicherei entgegenwirken. In Deutschland hingegen fehlt eine solche Regelung bisher.

Erinnern Sie sich noch an den großzügigen Klassenkameraden aus der Schulzeit, der mit Süßigkeiten Freundschaften schloss? Ähnlich verhält es sich oft im Alter, wenn vermeintliche „Kümmerer“ sich um ältere Menschen mit großem Vermögen scharen.

Doch nicht immer sind diese Absichten uneigennützig. Rechtsanwalt Dr. Sven Gelbke betont, dass solche Machenschaften nach deutschem Recht nicht automatisch als verwerflich gelten, solange der Erblasser testierfähig ist.

Allerdings überschreitet die Erbschleicherei oft ethische Grenzen. Drohungen, wie sie von Freunden, Pflegern oder sogar Anwälten ausgesprochen werden, um an das Geld und Vermögen der Senioren zu gelangen, sind ein alarmierendes Zeichen.

Foto: So erkennen Sie die Erbschleicher.

Die Frage der Testierfähigkeit oder die Anfechtung des Testaments wegen Erbunwürdigkeit sind oft komplex und erfordern oft gerichtliche Klärung.

Experten raten dazu, vorsorglich Maßnahmen zu ergreifen, um sich gegen Erbschleicher zu schützen.

Dazu gehören unter anderem das Hinterlegen des Testaments beim Nachlassgericht und das kritische Hinterfragen von unerwarteten Veränderungen im sozialen Umfeld älterer Menschen.

Denn Erbschleicherei kann nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch das Vertrauen und die Würde der betroffenen Personen schwerwiegend beeinträchtigen.

Weitere Informationen finden Interessierte online sowie aktuell unter dieerbschützer.de.

Shots Magazin / © Fotos: photographee.eu, de.depositphotos.com

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