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Eine Umfrage der Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte deckt massive Probleme bei Tesla-Fahrzeugen auf. Insbesondere sicherheitskritische Mängel sorgen für Alarmbereitschaft.
Rechtsanwalt Claus Goldenstein fordert umfassende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Eine aktuelle Umfrage unter 642 Besitzern von Tesla-Fahrzeugen, die zwischen 2022 und 2024 gekauft wurden, zeigt: Die E-Autos des US-Herstellers weisen schwerwiegende Qualitätsprobleme auf.
Besonders brisant sind sogenannte Phantombremsungen, bei denen das Fahrzeug ohne erkennbaren Grund abrupt abbremst. Nahezu alle Befragten (94,2 Prozent) berichteten von diesem Phänomen, das nicht nur die Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Phantombremsungen: Ein unterschätztes Risiko
Ein unabhängiges Gutachten, das in diesem Jahr im Auftrag des Landgerichts Traunstein erstellt wurde, bestätigt die Gefährlichkeit der Phantombremsungen.
Bei einer Testfahrt mit aktiviertem Autopiloten führte eine solche Bremsung auf der Autobahn zu mehreren Gefahrensituationen, sodass der Versuch abgebrochen werden musste.
„Diese Probleme stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar“, erklärt Verbraucheranwalt Claus Goldenstein. Er fordert das KBA auf, Rückrufe für die betroffenen Modelle anzuordnen, um die Mängel zu beheben.
Weitere Mängel: Reichweite und Verarbeitung im Fokus
Neben den Bremsproblemen klagen 62,9 Prozent der Tesla-Besitzer über Diskrepanzen zwischen beworbener und tatsächlicher Reichweite – teilweise weichen die Werte um bis zu 50 Prozent von den Herstellerangaben ab.
Auch autonomes Fahren sorgt bei 60 Prozent der Befragten für Ärger: unplausible Entscheidungen gefährden die Verkehrssicherheit.
Hinzu kommen Verarbeitungsmängel wie ungleichmäßige Spaltmaße und Lackprobleme, die mehr als die Hälfte der Fahrzeuge (57,2 Prozent) betreffen.
Selbst grundlegende Funktionen wie der Parkassistent funktionieren laut 51,4 Prozent der Befragten nicht einwandfrei.
Verbraucher können Gewährleistungsansprüche geltend machen
Für betroffene Tesla-Fahrer gibt es jedoch rechtliche Möglichkeiten. „Innerhalb von zwei Jahren nach Fahrzeugübergabe können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Goldenstein.
Der Anwalt weiter: „Das umfasst die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückerstattung des Kaufpreises, eine Preisminderung oder den Erhalt eines Ersatzfahrzeugs.“
Diese Ansprüche sollen nicht nur die Besitzer schützen, sondern auch Druck auf Tesla ausüben, die Qualitätsstandards zu verbessern.
Die Ergebnisse der Umfrage werfen einen riesengroßen Schatten auf den Ruf des Vorreiters in der Elektromobilität…
Sierks Media / © Fotos: kittyfly (1), fransz (1), de.depositphotos.com
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