Es ist eine Frage, die immer wieder für Streit sorgt: Wer hat Schuld an einem Unfall? Um sich für einen möglichen Schadensfall abzusichern, setzen immer mehr Autofahrer auf sogenannte Dashcams, die das Verkehrsgeschehen vor dem Auto filmen.


Was vielen Autofahrern dabei nicht bewusst ist: Das anlasslose und vor allem das permanente Filmen durch die Windschutzscheibe ist ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und die Persönlichkeitsrechte der Verkehrsteilnehmer. Damit sind die Aufnahmen vor deutschen Gerichten – anders als in Amerika oder Russland – als Beweismittel umstritten.

Forscher der ostbayerischen Universität Passau, das Fraunhofer-Institut AISEC in Garching bei München und Experten des Unternehmens Uniscon wollen das ändern. Die Entwicklung – eine Art digitale und sichere „BlackBox“ im Auto – könnte den Straßenverkehr revolutionieren.

Aktuell gibt es keine einheitliche EU-weite datenschutzrechtliche Regelung zum Umgang mit Dashcam-Aufnahmen. Die Frage, ob und wie die erfassten Daten verwendet werden dürfen, muss im Einzelfall auf Basis einer Interessens- und Güterabwägung und der entsprechenden Orientierungshilfen der Datenschutzaufsichtsbehörde erfolgen. Sie erforderte in der Vergangenheit meist den Einsatz mehrerer gerichtlicher Instanzen.

Das manuell ausgelöste, anlassbezogene Aufzeichnen durch Kameras, die erst dann aktiviert werden, wenn Sensoren die Sonderfälle wie intensive Bremsvorgänge oder Erschütterung registrieren – sogenannte Crashcams – löst das Dilemma ebenfalls nicht. Die Frage der rechtmäßigen Verwendung oder der gezielten Manipulation der Aufzeichnungen bleibt, auch weil die Daten nachträglich bearbeitet werden müssen: Nicht-involvierte Personen sind zu verpixeln, irrelevante Aufnahmen zu löschen.

Hinzu kommt in diesem technischen Konstrukt die Frage nach der Rechtzeitigkeit des Aufzeichnungsvorgangs für eine Entscheidungshilfe vor Gericht. Die bayerischen Forscher wollen jetzt gemeinsam einen Weg entwickeln, wie die sensiblen Daten datenschutzkonform aufgezeichnet, gespeichert und ausgewertet werden können.

Entwickeln wollen die Wissenschaftler eine sogenannte „Privacy BlackBox“. Diese sieht einen zuverlässigen Schutz von Bild-, Ton- und Videodaten vor Missbrauch vor. In begründeten Einzelfällen soll es auch eine strikt zweck- und anlassgebundene Auswertung geben.

Die Privacy BlackBox basiert auf zwei zentralen Bestandteilen: Ein vertrauenswürdiges Aufnahmegerät ermöglicht eine dezentrale Datenspeicherung und eine betreibersichere Datenverschlüsselung direkt auf dem Gerät. Eine digitale Treuhänder-Infrastruktur schützt vor unbefugtem Zugriff auf die Daten und garantiert transparente Nachvollziehbarkeit und sicheres Logging von Ereignissen.

In den USA oder Russland gehören Dashcams zum Standard.
In den USA oder Russland gehören Dashcams zum Standard.

„Uns war es besonders wichtig, die Daten auch gegen nachträgliche Manipulation und Fälschung zu sichern“, sagt Mykolai Protsenko, Projektverantwortlicher und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer AISEC. „Jede Kamera verfügt über einen einmaligen Schlüssel, der an ihre Hardware gebunden ist. Mit diesem Schlüssel wird das Videomaterial signiert und kann damit einwandfrei einem konkreten Gerät zugeordnet werden. Durch eine invalide Signatur werden nachträgliche Manipulationen direkt erkannt.“

Auch nach der vertrauenswürdigen Erhebung der Daten ist eine strenge Kontrolle des Zugriffs und der Weitergabe der Daten erforderlich. Uniscon übernimmt als Industriepartner den Aufbau und den Betrieb der digitalen Treuhänder-Infrastruktur. Die dezentrale Speicherung der Daten erfolgt direkt auf den Geräten, Datenzugriffs-Richtlinien werden vorher definiert und in entsprechenden Policies festgehalten.

Auf Basis dieser Policies wird jedes Ereignis automatisch protokolliert, ausgewertet und nachvollziehbar gespeichert und geloggt, eine nachträgliche Manipulation der Daten ist damit unmöglich. Der Lehrstuhl für öffentliches Recht, Europarecht und Informationstechnologierecht der Universität Passau liefert die juristische Expertise für das Vorhaben. Im Rahmen des Forschungsschwerpunkts „Digitalisierung, vernetzte Gesellschaft und (Internet)Kulturen“ setzt sich die niederbayerische Hochschule schon seit vielen Jahren mit den Bereichen IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht auseinander.

„Mit der Privacy BlackBox wollen wir eine Lösung erarbeiten, die die Vorteile der Digitalisierung – in diesem Fall Dashcams – nutzbar macht, und gleichzeitig die Privatsphäre des Individuums wahrt“, sagt Professor Dr. Meinhard Schröder der Universität Passau. „Spätestens seit der Datenschutzgrundverordnung hat das Thema Datenschutz einen ganz neuen Stellenwert. Neben einheitlichen gesetzlichen Regelungen fehlen technische Innovationen, die diese Regelungen direkt berücksichtigen. Daran arbeiten wir.“

Zukünftig soll die Privacy BlackBox nicht nur im Automobil, sondern auch im industriellen Umfeld zur Überprüfung von Anlagen und Maschinen zum Einsatz kommen. Videoaufnahmen von technischen Prüfungen oder Untersuchungen im Bereich kritischer Infrastrukturen ermöglichen eine detaillierte Dokumentation des Prüfvorgangs. Parallel zu den personenbezogenen Daten im Automobil werden hier mitunter auch betriebsgeheime Informationen erfasst. Auch sie bedürfen einer strengen Zugriffskontrolle und eines umfassenden Schutzes der sensiblen Daten.

Shots Magazin / © Fotos: Pixabay, CCO Public Domain (1), Wikimedia Commons, DanTD, Creative Commons, Attribution-Share Alike 4.0 International (1)/ Quelle: obx-news

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Rubriken: Accessoires Motor