Seit dem 1. Juli 2019 ist bei allen neuen Elektroautos der Einbau eines sogenannten Warngeräuschgenerators absolute Pflicht. Die Soundexperten im Akustikprüffeld des Mercedes-Benz Technologie Center (MTC) in Sindelfingen arbeiten nun daran, dem elektrifizierten Mercedes eine Stimme zu geben.
In den Außengeräuschprüfständen wird mit speziellen Mikrofonen für jedes Elektromodell ein individuell abgestimmter E-Sound entwickelt. Für die anschließenden Testfahrten ist ein Kunstkopf an Bord, der feinste Geräusche aufzeichnet und dem menschlichen Hören nachempfunden ist.
Die EU-Verordnung schreibt vor, dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen – auch LKW und Bussen – das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern eingebaut sein muss.
In der EU ist das Warngeräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Die Verordnung formuliert sehr detaillierte Rahmenbedingungen, wie ein AVAS-Sound klingen darf. Dies gilt zum Beispiel für die Mindest- und Maximallautstärke sowie für bestimmte Geräuschanteile.
Für die EU, Japan und China unterscheidet sich der Mercedes-Benz AVAS-Sound nur gering. Für die USA gelten andere Anforderungen, zum Beispiel an die Lautstärke. Außerdem muss das Fahrzeug bereits im Stand bei eingelegtem Gang ein Geräusch erzeugen, das bis 30 km/h lauter wird.
Und ganz wichtig für alle Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos: Die Abschaltbarkeit des AVAS durch den Kunden ist in nahezu allen Ländern untersagt…
Shots Magazin / © Fotos: Auto-Medienportal.Net, Daimler / Quelle: ampnet, deg
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