Die EU und die Bundesregierung haben der Geldwäsche in Deutschland den Kampf angesagt. Aus Sicht der Behörden weist die Branche der Boots- und Autohändler ein gesteigertes Potenzial für Geldwäsche auf.
Daher geraten diese Händler verstärkt unter Druck. Im Kampf gegen Kriminelle gehören auch Boots- und Automobilhändler seit 2017 zum Verpflichtetenkreis des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG).
Dieses Gesetz wurde mit der aktuellen Novellierung in 2020 nochmals verschärft. Deswegen hat die Expertin für Geldwäscheprävention und Gründerin der Unternehmensberatung Pequris, Christina Reinhardt, die wichtigsten Fakten zusammengetragen, die Händler jetzt wissen und umsetzen sollten.
Grundsätzlich sind all jene Unternehmen von der Gesetzesänderung betroffen, die gewerblich mit hochwertigen Gütern handeln. Autos und Boote zählen zu eben diesen hochwertigen Gütern. Boots- und Autohändler sind zu Maßnahmen verpflichtet.
Betroffene Unternehmen müssen die sogenannten Sorgfaltspflichten erfüllen. Zentraler Anknüpfungspunkt für die Sorgfaltspflichten ist das sogenannte “Know-Your-Customer”-Prinzip (KYC).
Das KYC-Prinzip erfordert eine umfassende Überprüfung des Kunden bzw. Vertragspartners vor dem jeweiligen Geschäftsabschluss bei Bartransaktionen ab 10.000,- Euro (An- und Verkauf).
Darüber hinaus sind Automobil- und Bootshändler ab einer Bargeldschwelle von 10.000,- Euro dazu verpflichtet, ein sogenanntes Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuführen.
Bei konkretem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gilt die Meldepflicht für alle Güterhändler unabhängig von der Zahlungsart oder Höhe der Transaktion. Werden diese gesetzlichen Pflichten nicht eingehalten, drohen empfindliche Strafen.
“Missachtet ein Händler die Vorgaben des Geldwäschegesetzes vorsätzlich oder leichtfertig, drohen empfindliche Geldstrafen (bis zu einer Million Euro), eine Beschlagnahmung der Ware und der gezahlten Gelder bis hin zur Einstellung des Geschäfts”, sagt Christina Reinhardt.
Sie meint: “Außerdem gilt: Der Geschäftsführer oder Inhaber haftet persönlich für das Fehlen eines Präventionskonzepts oder einer unzureichenden Überwachung des Geldwäschegesetzes.”
Was ist zu wissen, was zu tun?
1. Behördliche Überprüfungen können jederzeit und unangekündigt erfolgen.
2. Unwissenheit schützt nicht vor Strafen. Das gilt für alle relevanten Geschäftsabschlüsse seit 2017.
3. Deshalb sollten alle seit 2017 abgeschlossenen Transaktionen über 10.000,- Euro überprüft werden. Behörden dürfen bis 2017 rückwirkend prüfen.
4. Als Faustregel gilt: Ab zehn Mitarbeitern und Bargeschäften ab 10.000,- Euro muss ein staatlich anerkannter Geldwäschebeauftragter bestellt werden.
5. Boots- und Autohändler können auch einen externen Geldwäschebeauftragten mit der Aufgabe betreuen.
6. Wer Bargeld auch über 10.000,- Euro weiterhin annehmen möchte, kann mit der richtigen Software einen gesetzeskonformen Hintergrundcheck zum Zahlenden machen.
Shots Magazin / © Fotos: Julien Lanoy (1), Lorenzo Hamers (1), Unsplash
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