Er kennt sie alle – die schrägen Ausreden, mit denen die Verkehrsteilnehmer bei einer Polizeikontrolle versuchen, keinen Bußgeldbescheid zu bekommen.


Christian Marnitz, Rechtsexperte bei „Freem“, dem Verkehrsrechts-Portal der Flightright-Gruppe, hat nun die Witzigsten zusammengetragen, die seinen Kollegen und ihm in der Mandantenberatung untergekommen sind.

Die zwölf schlechtesten Ausreden für die Polizei bei Verkehrskontrollen:

1. „Ich bin gerade auf dem Weg in die Werkstatt, um meinen Tacho zu reparieren.“

2. „Ich komme nicht von hier und die ganzen Schilder hier sehen anders aus als in meiner Stadt.“

3. „Ich brauchte noch ein cooles Foto.“

4. „Mein Fuß hat sich mit dem Gaspedal verhakt.”

5. „Ich dachte, ich habe den Herd zu Hause angelassen. Deshalb wollte ich schnell nach Hause, um zu schauen, ob er aus ist.”

6. „Ich musste die Verfolger abschütteln, die mich seit einer Stunde verfolgten.“

Die zwölf schlechtesten Ausreden für die Polizei bei Verkehrskontrollen
Die zwölf schlechtesten Ausreden für die Polizei bei Verkehrskontrollen

7. „Ich habe die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund meiner Fahrweise übersehen.“

8. „Ich habe mich nicht wohl gefühlt und musste schnell zur nächsten Raststätte auf Toilette.“

9. „Der Rückenwind hat mir mehr Geschwindigkeit verliehen.“

10. „Meine Brille war auf einmal beschlagen und deshalb konnte ich die Geschwindigkeitsanzeige nicht richtig lesen.“

11. „Ich konnte die Geschwindigkeitsanzeige nicht im Auge behalten, weil ich mich auf den Verkehr konzentrieren musste.”

12. „Geschwindigkeitsbegrenzung? Ich dachte, das gibt es auf deutschen Autobahnen gar nicht.”

Wen das jetzt motivieren sollte, sich selbst eine originelle Ausrede zu überlegen, der kann sich die Mühe sparen. „Ausreden bringen nichts, im Gegenteil, sie erschweren mitunter sogar die Anfechtung des Bußgeldbescheids“, sagt Christian Marnitz.

Sein Tipp: Sich an die Verkehrsregeln halten und wenn man in eine Polizeikontrolle kommen sollte, dann Ruhe bewahren und von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Sollte ein Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle kommen, diesen nicht einfach bezahlen, sondern von einem Verkehrsrechtsexperten überprüfen lassen.

Shots Magazin / © Fotos: Erik Mclean, Unsplash / Quelle: aum

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