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Mit der Sommerreisesaison stehen für viele Autofahrer auch Auslandsreisen auf dem Plan. Dabei ist es besonders wichtig, die Verkehrsregeln im Ausland genau zu kennen und sich an sie zu halten.


In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa und darüber hinaus stark verändert, so dass Verstöße im Ausland auch im Heimatland Konsequenzen haben können.

Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag, der seit Mai 2024 in Kraft ist und für Autofahrer, die in der Schweiz unterwegs sind, erhebliche Folgen haben kann.

Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland

Der neue Vertrag zwischen Deutschland und der Schweiz ermöglicht es, dass in der Schweiz verhängte Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden können.

Das bedeutet konkret: Wer in der Schweiz beispielsweise wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen geblitzt wird oder falsch parkt, muss damit rechnen, dass diese Strafen nicht nur in der Schweiz gelten, sondern auch in Deutschland durchgesetzt werden.

Hierbei agiert das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn als zuständige Behörde und übernimmt die Aufgabe, die ausländischen Bescheide zu bearbeiten und die entsprechenden Bußgelder in Deutschland einzutreiben.

Mindestbeträge und rechtliche Prüfung

Die Beträge, die eingefordert werden können, beginnen bei mindestens 80 Schweizer Franken oder 70 Euro. Besonders relevant wird die Regelung, wenn die Bußgelder die gesetzliche Obergrenze für Verkehrsgeldbußen in Deutschland von 2.000 Euro überschreiten.

In solchen Fällen soll eine Prüfung auf Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung erfolgen. Dabei wird durch das BfJ kontrolliert, ob der Bußgeldbescheid aus der Schweiz formell korrekt und rechtskräftig ist.

Zudem wird sichergestellt, dass der Betroffene die wesentlichen Verfahrensdokumente in seiner Landessprache erhalten hat und ihm ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, sich gegen die Vorwürfe zu wehren.

Handlungsempfehlungen für betroffene Autofahrer

Wenn nach einem Urlaub im Ausland ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz oder einem anderen Land im Briefkasten liegt, rät der Automobilclub von Deutschland (AvD), die Zahlungsaufforderung gründlich zu prüfen.

Einwendungen gegen den Bescheid sollten stets schriftlich beim BfJ eingereicht werden. Wer nachweisen kann, dass er nicht selbst gefahren ist, oder dass ihm vorher keine Möglichkeit zur Stellungnahme im Ausland eingeräumt wurde, sollte dies unbedingt vortragen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass das BfJ lediglich für die Vollstreckung zuständig ist und das eigentliche Bußgeldverfahren im Ausland bereits abgeschlossen ist. Daher ist es ratsam, auf Schriftstücke aus dem Ausland immer zu reagieren und diese sorgfältig aufzubewahren.

In einigen Ländern, wie den Niederlanden, Italien oder Frankreich, bieten die Behörden die Möglichkeit, relevante Unterlagen online in der Sprache des Betroffenen einzusehen. Diese Informationen sind oft mit einer Codenummer zugänglich, die auf den Bescheiden angegeben ist.

Diese Möglichkeit sollte unbedingt genutzt werden, um alle Details des Vorwurfs zu prüfen und entsprechend zu reagieren.

Foto: In der Schweiz geblitzt - alle Infos.

Vorsicht vor unseriösen Inkassoforderungen

Neben den offiziellen Bescheiden gibt es jedoch auch viele Berichte über Inkassounternehmen und Anwälte, die versuchen, unter Berechnung hoher Zusatzgebühren Gelder einzutreiben.

Besonders bekannt sind Fälle aus Kroatien, wo Notare ausländischen Urlaubern hohe Gebühren für Parkverstöße in Rechnung gestellt haben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat solche Praktiken jedoch als rechtswidrig eingestuft.

Der AvD empfiehlt in solchen Fällen, den Forderungen schriftlich zu widersprechen und rechtlichen Beistand hinzuzuziehen.

Rechtliche Lage und zukünftige Entwicklungen in der EU

Es ist wichtig zu betonen, dass Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße im Ausland nur auf Grundlage der Vereinbarungen der EU-Mitgliedstaaten vollstreckt werden dürfen. In Deutschland ist allein das Bundesamt für Justiz für die Vollstreckung zuständig.

Allerdings arbeiten die EU-Mitgliedstaaten derzeit an einer neuen Richtlinie, die die Durchsetzung von Fahrverboten, die im Ausland verhängt wurden, auch in anderen Ländern der EU ermöglicht.

Diese geplante Regelung ist Teil des sogenannten „Road Safety Package“ und sieht vor, dass Führerscheinsanktionen von mindestens einem Monat EU-weit durchgesetzt werden können.

Es könnte dazu führen, dass ein in einem anderen EU-Land verhängtes Fahrverbot auch in Deutschland wirksam wird.

Fazit: Vorsicht und Vorbereitung sind entscheidend

Für Autofahrer, die ins Ausland reisen, ist es daher unerlässlich, sich vorab gründlich über die Verkehrsregeln und die möglichen Strafen in den Zielländern zu informieren.

Unangenehme Überraschungen nach der Rückkehr lassen sich so vermeiden.

Der AvD rät seinen Mitgliedern, bei Unklarheiten oder rechtlichen Fragen, die Vertrauensanwälte des Clubs in Anspruch zu nehmen, um sich vor unberechtigten Forderungen zu schützen…

Sierks Media / © Fotos: sdecoret (1), Arcaparo (1), de.depositphotos.com

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Rubriken: Motor Travel