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Zum 7. Juli 2024 werden neue Assistenzsysteme in Neuwagen zur Pflicht. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Regelung zum Glück nicht betroffen.


Die Typgenehmigung neuer Autos berücksichtigt die aktuellen Vorschriften bereits seit 6. Juli 2022. Die GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung, hält die elektronischen Helfer grundsätzlich für sinnvoll.

Die Prüforganisation weist darauf hin, dass sich Unfallzahlen mit Todesfolge in den vergangenen zwanzig Jahren trotz höherer Verkehrsdichte dank bereits vorhandener Technik wie etwa Antiblockiersystem, elektronischem Stabilitätssystem oder Reifendrucküberwachung halbiert haben.

Die GTÜ rät dazu, sich mit der Funktionsweise auch der neuen Assistenzsysteme vertraut zu machen. Denn trotz des technischen Fortschritts bei Assistenzsystemen bleibt die Verantwortung für das Führen eines Kraftfahrzeugs unverändert beim Fahrer, zumal witterungsbedingte Einflüsse wie Nebel, Schnee oder starker Regen manches System an seine Grenze bringen können.

Was auf die Menschen am Steuer mit den neuen Autoteilen wartet, zeigt uns nun der folgende Überblick der GTÜ.

1. Notbremsassistent

Sekundenbruchteile an Unaufmerksamkeit können entscheidend sein, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht. Der Notbremsassistent soll Aufmerksamkeitslücken entschärfen. Er berechnet aus mehreren Sensorsignalen (Radar, Laser, Kameras) ständig Geschwindigkeit und Distanz zum vorherfahrenden Fahrzeug.

Ist der notwendige Sicherheitsabstand unterschritten, bremst das Fahrzeug selbstständig – bei Bedarf bis zur Vollbremsung. Das System kann abgeschaltet werden, ist aber beim Neustart des Autos wieder aktiv. Ein City-Notbremsassistent zum Schutz von Fußgängern oder Radfahrern gehört bei vielen Fahrzeugen längst zur Serienausstattung.

2. Geschwindigkeitsassistent

Das System namens „ISA“ (Intelligent Speed Adaption) ermittelt mithilfe von GPS-Daten und der Verkehrszeichenerkennung die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit und warnt oder bremst das Fahrzeug automatisch entsprechend ein.

Die Warnung erfolgt über ein pulsierendes Gaspedal oder eine Anzeige im Cockpit. Das System kann durch kräftiges Gasgeben überwunden werden.

3. Black Box

Ein Datenrekorder erfasst Bremsungen, gefahrenes Tempo und die Neigung und Position des Pkw auf der Straße. Um Datenmissbrauch zu verhindern, speichert er ausschließlich eine sehr kurze Sequenz.

Auf diese Weise stehen lediglich die letzten Sekunden rund um einen Unfall für eine spätere Auswertung zur Verfügung. Ereignisbezogene Datenaufzeichnung heißt das offiziell.

Foto: Mehr elektronische Helfer und mehr Überwachung.

4. Spurassistent

Der aktive Spurhalte-Assistent unterstützt den Fahrer beim Einhalten der Spur- und Straßenbegrenzung. Er warnt mittels leichter Vibrationen im Lenkrad, wenn der Pkw ungewollt die Fahrspur verlässt.

Der Notfall-Spurhalteassistent geht noch ein Stück weiter: Er lenkt sogar ein, wenn das Verlassen der Fahrbahn droht. Beim Spurwechsel auf der Autobahn deaktiviert das Setzen des Blinkers das System kurzzeitig.

5. Müdigkeitserkennung

Dieses System macht den Fahrer auf nachlassende Konzentration aufmerksam. Es reagiert auf blinzelnde oder gar geschlossene Fahreraugen sowie untypische Lenkbewegungen.

Bei Müdigkeitssymptomen rät es mittels Hinweis im Cockpit zu einer Pause.

6. Notbremslicht

Beim starken Bremsen ab einem Tempo von 50 km/h leuchten alle Rückleuchten auf und die Bremslichter blinken in schneller Folge, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Kommt das Auto zum Stillstand, schaltet sich die Warnblinkanlage ein und das Bremslicht leuchtet dauerhaft. Auch ein aktiviertes ABS löst diese Lichtsignalfunktionen aus.

7. Rückfahrassistent

Er erkennt beim Rückwärtsfahren Hindernisse, Passanten und Radfahrer und gibt dem Fahrer eine Warnmeldung.

8. Alkoholsperre

Hierbei handelt es sich lediglich um eine Systemvorbereitung – eine Schnittstelle für das mögliche spätere Nachrüsten einer Wegfahrsperre, die auf Alkohol reagiert.

Weitere Details zu dieser Art der Wegfahrsperre sind noch nicht festgelegt.

Fazit:

Ein Neuwagenkauf ohne diese technischen Helfer und ohne die Überwachung wird ab dem 7. Juli 2024 unmöglich.

Wer auf diese Systeme verzichten möchte, greift zukünftig zu Gebrauchtwagen, die vorher gebaut wurden.

Der Händler muss Ihnen beim Kauf eine Auskunft geben, welche Elektronik im Wagen verbaut ist.

Shots Magazin / © Fotos: fotomathe, de.depositphotos.com / Quelle: aum

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Rubriken: Motor